Elektrische Geräte und Maschinen
Hersteller und Lieferanten von elektrischen Geräte und Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der europäischen Richtlinien
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- Maschinenrichtlinie
und der entsprechend harmonisierten Produktnormen nachzuweisen, sofern diese Produkte in Europa in Verkehr gebracht werden. Für die Herstellererklärung (CE-Kennzeichnung) eines Gerätes oder einer fertigen Maschine ist jeweils eine umfassende Typprüfung (Bauartnachweis) unter Anwendung der jeweiligen Produktnormen erforderlich.
Schwerpunkte unserer Leistungen bilden für Hersteller und Lieferanten
- Beratung und Expertise
- Erstellung von Typprüfkonzepten und Typprüfplänen
- Durchführung von Typprüfungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und Kennzeichnungen